Klausel in Disclaimer kann abgemahnt werden
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass eine bisher gängige Formulierung im Disclaimer / Haftungsausschluss zu Abmahnungen führen kann. Im konkreten Fall ging es um einen Online-Händler, der im Disclaimer eine Garantie für die Aktualität seiner Inhalte ausgeschlossen hatte.