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E-Mail Konto einrichten - Schritt für Schritt

Die Einrichtung Ihrer E-Mail ist einfach und innerhalb weniger Minuten erledigt. Wir geben Ihnen eine einfache Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einrichtung Ihrer E-Mail-Adressen in ausgewählten Programmen, wie beispielsweise Microsoft Outlook, Windows Live Mail, Thunderbird und dem iPhone.

Outlook 2013 Outlook 2010 Outlook 2007 Windows Live Mail Thunderbird iPhone

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Wer eine Fanseite in sozialen Netzwerken betreibt, bleibt hier nicht von der Pflicht einer Anbieterkennzeichnung verschont. Die gesetzlichen Vorgaben sind die der Impressumspflicht für Homepages - § 5 TMG und § 55 RStV. Die Pflichtangaben sind demnach dieselben.

Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung

Im Internet besteht nach deutschem Recht eine Impressumspflicht für Webseitenbetreiber. Gesetzliche Vorgaben hierzu werden im Telemediengesetz (TMG) sowie im Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) festgehalten. Das TMG regelt dabei in erster Linie die technischen und wirtschaftlichen Aspekte, der RStV Fragen, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze gelten nebeneinander.
Für das Impressum im Internet sind die Bestimmungen in § 5 TMG und § 55 RStV von Bedeutung. Hier werden u. a. die Pflichtangaben benannt. auf die wir im Folgenden näher eingehen werden.